FAQ

Häufige Fragen zu Axiomify.

Hier finden Sie zentrale Antworten zu Produkten, Prüfumfang, Nachweisen, Berichten, Advisory und Datenverarbeitung.

Einordnung

Was Axiomify ist – und was nicht

Warum gibt Axiomify keinen Score aus?

Ein Punktwert würde verdecken, worauf sich ein Ergebnis stützt, und eine fachliche Bewertung vorwegnehmen. Axiomify dokumentiert stattdessen je Prüfpunkt Status, Nachweis-Auszug, Quelle und Fundstelle. Die Würdigung und Entscheidung bleiben bei den verantwortlichen Personen.

Ersetzt Axiomify eine Vendor Due Diligence?

Nein. Axiomify strukturiert den dokumentenbezogenen Teil: definierter Prüfumfang, dokumentierte Befunde und nachvollziehbare Quellen. Ergänzende organisatorische oder technische Prüfschritte, die Bewertung und die Entscheidung bleiben Aufgabe der verantwortlichen Personen.

Was unterscheidet Axiomify von einer generischen Contract AI?

Axiomify beantwortet nicht beliebige Fragen zu beliebigen Dokumenten. Die KI-gestützte Analyse folgt definierten, versionierten Prüfkatalogen mit klarem Status je Prüfpunkt. Mehrdeutige Inhalte werden als unklar ausgewiesen, und jeder Befund bleibt an Quelle und Fundstelle gebunden.

Was unterscheidet Axiomify von einer GRC-Plattform?

GRC-Plattformen verwalten Kontrollen, Prozesse und Nachweise quer durch die Organisation. Axiomify fokussiert die dokumentenbezogene Prüfung von Vendoren und Verträgen – mit eigenem Prüfkatalog, eigener Analyse und weitergabefähigen Berichten für bestehende GRC-Prozesse.

Ist Axiomify eine Kanzlei oder Rechtsberatung?

Nein. Axiomify ist ein Software- und Advisory-Unternehmen. Die Produkte dokumentieren Analyse und Nachweise; Advisory strukturiert Governance- und Entscheidungsrahmen. Rechtsberatung erbringt Axiomify nicht – die rechtliche Würdigung bleibt bei den verantwortlichen Personen oder ihren Beratern.

Was heißt „Evidence Intelligence“ konkret?

Der Markenbegriff beschreibt den Ansatz, Vendor- und Vertragsdokumentation entlang definierter Prüfkataloge zu prüfen und jeden Befund mit Quelle, Dokumentversion und Fundstelle zu verbinden. Entscheidend ist diese Nachvollziehbarkeit, nicht der Begriff selbst.

Für wen entwickelt Axiomify?

Für Teams mit Nachweispflichten in regulierten B2B-Kontexten: Datenschutz und Legal, Third-Party Risk und Einkauf, Vendor Management sowie Berater und Kanzleien, die Vendor- und Vertragsprüfungen wiederkehrend für Mandanten durchführen.

Produkte

Prüfgegenstand und Einstieg

Welches Produkt passt für meinen Anwendungsfall?

Liegt noch kein Vertragsdokument vor oder zählt die öffentliche Dokumentlage, ist der GDPR Readiness Indicator der Einstieg. Liegt ein konkreter AVV vor, analysiert ihn der DPA Indicator entlang der Anforderungen des Art. 28 DSGVO. Beide Produkte lassen sich unabhängig voneinander nutzen.

Können beide Produkte für denselben Vendor kombiniert werden?

Ja. Öffentliche Vendor-Prüfung und Vertragsanalyse betrachten denselben Anbieter aus zwei Blickwinkeln: dokumentierte Außendarstellung und konkrete vertragliche Regelung. Beide Ergebnisse bleiben getrennt nachvollziehbar – jeweils mit eigener Quelle und eigenem Dokumentstand.

Ersetzt die öffentliche Vendor-Prüfung die Vertragsprüfung?

Nein. Öffentlich dokumentierte Aussagen und vertragliche Zusagen sind unterschiedliche Nachweisebenen. Der GDPR Readiness Indicator zeigt, was ein Vendor öffentlich dokumentiert; der DPA Indicator zeigt, was der konkrete Vertrag regelt. Welche Ebene für eine Entscheidung ausreicht, bewerten die verantwortlichen Personen.

Was wird benötigt, um eine Prüfung zu starten?

Für die öffentliche Vendor-Prüfung genügen Anbieter und Produktkontext; recherchiert wird öffentlich zugängliche Dokumentation. Für die Vertragsanalyse wird der konkrete AVV bereitgestellt. In beiden Fällen entsteht ein Berichtspaket mit Befunden, Nachweis-Auszügen und Quellenregister.

Kann ich eigene Dokumente analysieren lassen?

Ja. Neben der Recherche öffentlicher Vendor-Dokumentation können eigene Vertrags- und Nachweisdokumente – etwa ein konkreter AVV – hochgeladen und entlang des Prüfkatalogs analysiert werden.

Funktioniert das auch für Bestandsvendoren?

Ja. Die Prüfung setzt keinen Beschaffungsprozess voraus. Sie kann auf der öffentlichen Dokumentlage oder bereitgestellten Vertragsunterlagen eines Vendors aufsetzen – etwa bei Verlängerungen, einem neuen Dokumentstand oder zur Vorbereitung eines Audits. Jeder Lauf dokumentiert Katalogversion, Dokument- und Abrufstand.

Warum ist die Vendor-Prüfung kein einmaliger Beschaffungsschritt?

Anlässe können ein neuer Vendor, eine Vertragsverlängerung, ein neuer Dokumentstand, die Vorbereitung eines Audits oder die Zuarbeit zu einer aufsichtlichen Anfrage sein. In solchen Fällen kann eine erneute Prüfung die aktuelle Dokumentlage mit Quelle, Dokumentversion und Fundstelle festhalten und den beteiligten Funktionen eine gemeinsame Grundlage geben.

Ersetzt Axiomify ein DORA- oder NIS2-Assessment?

Nein. Axiomify prüft die dokumentbezogene Grundlage und weist Befunde mit Quelle und Fundstelle aus. Vollständige DORA-, NIS2- oder Auslagerungs-Assessments umfassen zusätzliche organisatorische und technische Prüfschritte außerhalb dieses Prüfumfangs.

Am konkreten Fall

Ihre Frage ist nicht dabei?

Stellen Sie sie in der Demo – am Produkt und an einem Fall aus Ihrem Kontext.

Methodik

Status, Nachweise und Verantwortung

Was bedeutet der Status „nicht identifiziert“?

Im analysierten Prüfumfang wurde kein geeigneter Nachweis für die Prüffrage gefunden – zum dokumentierten Abrufzeitpunkt. Das beschreibt die geprüfte Dokumentlage, nicht die tatsächliche Praxis des Anbieters.

Welche Rolle spielt KI und wie geht Axiomify mit den verarbeiteten Daten um?

KI-gestützte Verfahren unterstützen Recherche, Dokumentklassifikation und Analyse entlang versionierter Kataloge. Weil automatisierte Ergebnisse unvollständig oder fehlerhaft sein können, bleibt jeder Befund menschlich nachprüfbar. Verarbeitet werden öffentliche Vendor-Dokumentation, bereitgestellte Vertrags- und Nachweisdokumente sowie daraus erzeugte Befunde, Berichte und Lauf-Metadaten. Kundendokumente werden nicht für Modell-Training bereitgestellt; eine Aufnahme in den internen Research-Korpus erfolgt nur als ausdrücklich gewählte Opt-in-Klasse. Die öffentliche Website verarbeitet technisch notwendige Verbindungsdaten und Angaben aus aktiv gesendeten Formularen; Details stehen in den Datenschutzhinweisen.

Was unterscheidet die Nachweisebenen?

Eine vertragliche Zusage steht im AVV. Eine öffentlich dokumentierte Funktion steht in Datenschutz- oder Trust-Dokumenten. Die tatsächliche Konfiguration ist gelebte technische Praxis und aus Dokumenten allein nicht ablesbar. Axiomify weist aus, aus welcher Ebene ein Nachweis stammt.

Wie werden die Prüfkataloge weiterentwickelt?

Die Kataloge sind versioniert; jeder Analyselauf speichert die verwendete Katalogversion. Ergebnisse bleiben dadurch ihrer Version zugeordnet und vergleichbar interpretierbar, auch wenn sich der Katalog später weiterentwickelt.

Wie vergleichbar sind Prüfungen über mehrere Mandate?

Jede Prüfung folgt demselben versionierten Prüfkatalog; die Katalogversion wird je Lauf dokumentiert. Das macht die Ergebnisstruktur vergleichbar, ohne unterschiedliche Dokumentlagen gleichzusetzen – jeder Befund bleibt an seine eigene Quelle und seinen Abrufstand gebunden.

Wer bewertet die Befunde?

Die verantwortlichen Personen im Unternehmen. Axiomify dokumentiert Analyse und Nachweise einschließlich offener Punkte. Rechtliche Würdigung, Risikoentscheidung und Vendor-Entscheidung bleiben bei den zuständigen Rollen.

Warum zeigt Axiomify Originalstellen statt nur Zusammenfassungen?

Eine Zusammenfassung ohne Fundstelle wäre nicht direkt nachprüfbar. Jeder Befund verweist deshalb auf den Originalauszug und die Dokumentposition. So lässt sich eine Aussage an ihrer Quelle verifizieren – auch von Personen, die an der Analyse nicht beteiligt waren.

Berichte und Übergabe

Formate, Integrität und Weiterverwendung

In welchen Formaten liegen die Berichte vor?

Management-Zusammenfassung, Legal Evidence Report und Technischer Anhang werden als PDF und DOCX ausgegeben. DOCX unterstützt die Weiterverarbeitung in eigenen Dokumenten; PDF dient der stabilen Ablage und Weitergabe.

Können die Berichte in eigene Mandatsdokumente übernommen werden?

Ja. Jeder Befund behält Quelle und Fundstelle, sodass seine Herkunft auch nach der Übernahme prüfbar bleibt. Die fachliche Einordnung gegenüber dem Mandanten liegt bei der Fachperson.

Bleibt die Mandatsbeziehung unberührt?

Ja. Axiomify liefert Prüfstruktur und dokumentierte Nachweise – keine Rechtsberatung und keine Kommunikation gegenüber Mandanten. Beratung, Würdigung und Verantwortung bleiben bei Berater oder Kanzlei.

Wie kommen die Ergebnisse zu Einkauf, Risk und IT?

Über das Berichtspaket mit Management-Zusammenfassung, Legal Evidence Report und Technischem Anhang als PDF und DOCX sowie Manifest und Prüfsumme je Datei. Jede Funktion arbeitet mit derselben Grundlage, weil jeder Befund Quelle und Fundstelle mitführt.

Gibt es eine direkte Systemanbindung?

Nein. Der aktuelle Leistungsumfang ist die kontrollierte Übergabe der Berichtsartefakte in bestehende Prozesse. Zielprozess und Datenumfang werden vor einer Übergabe definiert; eine direkte technische Anbindung an Zielsysteme gehört derzeit nicht dazu.

Wozu dient das Manifest mit Prüfsumme?

Das Manifest listet jede Berichtsdatei mit Pfad, Medientyp, Größe und SHA-256-Prüfsumme. Damit lässt sich nach einer Weitergabe prüfen, ob eine Datei unverändert ist.

Wie bleibt nachvollziehbar, worauf sich ein Bericht stützt?

Der Technische Anhang dokumentiert Analyselauf, Katalogreferenz, Analyse- und Erstellungszeitpunkt sowie die verwendeten Dokumente mit Quelle und Version.

Wie werden die Berichte erzeugt?

Serverseitig aus dem jeweiligen Analyselauf. Die Berichte entstehen aus denselben Befund-, Quellen- und Dokumentreferenzen; das Manifest führt jede Datei mit SHA-256-Prüfsumme.

Hilft das bei einer aufsichtlichen Anfrage?

Als Zuarbeit: Das Berichtspaket dokumentiert je Prüfpunkt Befund, Quelle und Fundstelle und kann damit eine strukturierte Grundlage für die eigene Antwort liefern. Bewertung, Antwort und Kommunikation mit der Aufsicht bleiben beim Unternehmen.

Advisory

Strategische Strukturierungsleistungen

Wann ist Advisory sinnvoll – und wann die Software?

Wenn der Prüfgegenstand klar ist – ein Vendor oder ein AVV –, führen die Indicators direkt zum Ergebnis. Advisory ist der Einstieg, wenn vorher Rollen, Entscheidungslogik oder Steuerungsrahmen geklärt werden müssen. Beides lässt sich kombinieren, bleibt aber getrennt beauftragt.

Begleitet Axiomify auch Implementierungsprojekte?

Nein. Advisory endet mit einem strukturierten Ergebnis, etwa einem Zielbild, einem Rollen- und Entscheidungsmodell oder einer Management-Unterlage. Die Umsetzung liegt beim Unternehmen.

Übernimmt Axiomify Governance-Aufgaben dauerhaft?

Nein. Axiomify übernimmt keine ausgelagerte Dauerfunktion, kein externes Datenschutzbeauftragten-Mandat, kein betriebenes Governance-Office und keine laufende Betriebsverantwortung. Advisory ist eine zeitlich begrenzte Strukturierungsleistung mit definiertem Ergebnis.

Ist Advisory auch für kleinere Vorhaben geeignet?

Ja, wenn die Frage klar abgrenzbar ist. Ein kompakter Strategic Review eines bestehenden Konzepts kann bewusst klein geschnitten sein. Entscheidend ist, ob ein klar umrissener Governance- oder Entscheidungsrahmen strukturiert werden soll.

Datenschutz

Aufbewahrung und Website-Daten

Werden Kundendokumente gespeichert?

Das entscheidet der Kunde je Lauf: In der Standard-Aufbewahrung bleiben Dokument, Befunde und Nachweis-Auszüge für die Weiterarbeit dem Lauf zugeordnet – mit Löschung nach 3 Monaten als Voreinstellung. Im Sicherheitsmodus, einem ausdrücklichen Opt-in, wird streng transient verarbeitet. Mandantenweite Vorgaben übersteuern die Einzelwahl; die gewählte Klassifikation bleibt am Lauf und im Technischen Anhang sichtbar.

Nächster Schritt

Von der offenen Frage zum belegten Befund.

Die Demo zeigt den Prüfpfad an einem konkreten Vendor oder AVV – von der Quelle bis zum Bericht.