Verarbeitungskontext
Wie der Vertrag Gegenstand, Dauer und Rahmen der Verarbeitung festlegt.
Konkrete AVV-Analyse
AVVs entlang eines Art.-28-Prüfkatalogs analysieren – mit Originalklausel und Dokumentbezug.
Der DPA Indicator verbindet die Art.-28-Prüflogik mit konkreten Vertragsstellen und macht Rechte, Pflichten, Abhängigkeiten sowie Mechanismen für Zusammenarbeit, Änderung und Exit nachvollziehbar.
Einsatz
Prüfkatalog Art. 28 DSGVO
Die Analyse folgt einem versionierten Prüfkatalog auf Basis der Anforderungen des Art. 28 DSGVO.
Wie der Vertrag Gegenstand, Dauer und Rahmen der Verarbeitung festlegt.
Weisungsbindung und der vertragliche Umgang mit problematischen Weisungen.
Vertraulichkeit sowie technische und organisatorische Maßnahmen im Vertragstext.
Einbindung weiterer Auftragsverarbeiter, Informations- und Widerspruchsmechanismen.
Unterstützungspflichten im laufenden Verhältnis – von Betroffenenrechten bis zur Zusammenarbeit mit Behörden.
Löschung und Rückgabe nach Vertragsende sowie geregelte Exit-Wege.
Nachweis-, Kontroll- und Auditrechte im konkreten Vertrag.
P01–P13 ist der Katalogname der Art.-28-Prüflogik. Die vollständigen Prüffragen und Analysepfade sind Bestandteil des Produkts.
Klausel- und Dokumentbezug
Das folgende synthetische Beispiel zeigt die Informationsarchitektur einer produktiven Detailansicht. Es enthält keine Kunden- oder realen Vertragsdaten.
Berichtspaket
Das Berichtspaket führt Befunde, Originalauszüge und Dokumentbezüge zusammen: Management-Zusammenfassung, Legal Evidence Report und Technischer Anhang als PDF und DOCX – mit Manifest und Prüfsumme je Berichtsdatei.
Am konkreten Fall
Die Demo führt durch Analyse und Befunde eines konkreten Auftragsverarbeitungsvertrags – jede Aussage mit Klauselbezug.
Interner Research-Korpus
Axiomify untersucht Prüflogik und wiederkehrende Klauselmechanismen an einem internen Korpus öffentlich verfügbarer Vertragsdokumente. Dieser Korpus dient der Methodik und Qualitätssicherung.
Kundenspezifische Dokumente und Befunde werden davon getrennt behandelt: Jeder Befund im Produkt bleibt an den konkret analysierten Vertrag und seine Originalauszüge gebunden.
FAQ
Inhaltlich meist keiner: DPA (Data Processing Agreement) ist der englische Begriff für den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Der DPA Indicator analysiert beide gleichermaßen – maßgeblich ist das konkrete Dokument, nicht seine Bezeichnung.
Vertragliche Zusage, öffentlich dokumentierte Funktion und tatsächliche Konfiguration sind unterschiedliche Nachweisebenen. TOM-Beschreibungen zeigen die Außendarstellung; der AVV regelt, wozu sich der Anbieter verpflichtet – von Weisungen über Subprocessor bis Löschung und Exit. Der DPA Indicator macht sichtbar, was der konkrete Vertrag dazu regelt und was offen bleibt.
Art. 28 DSGVO gibt vor, welche Inhalte ein Auftragsverarbeitungsvertrag regeln muss – etwa Weisungen, Vertraulichkeit oder die Einbindung weiterer Auftragsverarbeiter. Wie ein konkreter Vertrag das umsetzt, steht in seinen Klauseln. Der DPA Indicator hält beide Ebenen getrennt: je Prüfpunkt den gesetzlichen Pflichtinhalt als Prüfrahmen und die konkrete Klausel mit Originalauszug und Dokumentposition. So bleibt sichtbar, was der Vertrag regelt – und zu welchen Pflichtinhalten im Dokument keine Regelung identifiziert wurde.
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