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B2B-Software und Services

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Diese Bedingungen beschreiben die Grundlagen für die geschäftliche Nutzung von Axiomify. Individuelle Angebote und Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.

Stand: 12. August 2026

Auf dieser Seite

  1. Anbieterin und Geltungsbereich
  2. Leistungsgegenstand
  3. Automatisierte Analysen
  4. Kundeninhalte und Zweckbindung
  5. Zulässige Nutzung
  6. Nutzungs- und Schutzrechte
  7. Vertraulichkeit
  8. Verfügbarkeit
  9. Änderungen dieser Bedingungen
  10. Preise und Laufzeit
  11. Gewährleistung
  12. Haftung
  13. Auftragsverarbeitung
  14. Recht und Gerichtsstand

1. Anbieterin und Geltungsbereich

Anbieterin ist die Axiomify Management GmbH, Seitenstettengasse 5/37, 1010 Wien, Österreich („Axiomify“). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und vergleichbare professionelle Organisationen. Eine Nutzung durch Verbraucher ist nicht vorgesehen.

Diese Bedingungen gelten, wenn sie in ein Angebot, eine Bestellung oder eine sonstige Vereinbarung mit Axiomify einbezogen werden. Die Veröffentlichung auf dieser Website dient der Information und bewirkt für sich genommen keine Einbeziehung. Abweichende Individualvereinbarungen, Leistungsbeschreibungen und Auftragsverarbeitungsvereinbarungen gehen vor.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich vereinbart.

2. Leistungsgegenstand

Axiomify stellt Software und begleitende Leistungen für strukturierte Vendor-Recherche, Dokumentanalyse und evidenzbasierte Entscheidungsgrundlagen bereit. Funktionen können öffentliche Quellen recherchieren, bereitgestellte Dokumente analysieren, Prüfpunkte und Evidenzreferenzen erzeugen sowie Reports und Arbeitsartefakte ausgeben. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der vereinbarten Leistungsbeschreibung.

3. Automatisierte Analysen und fachliche Prüfung

Analysen werden ganz oder teilweise automatisiert und können KI-Modelle einbeziehen. Ergebnisse können unvollständig, fehlerhaft oder veraltet sein. Axiomify erbringt keine Rechtsberatung, bestätigt keine Rechtskonformität und übernimmt keine Vendor-Freigabe. Ergebnisse sind vor rechtlichen, regulatorischen, sicherheitsbezogenen oder geschäftlichen Entscheidungen durch fachlich verantwortliche Personen zu prüfen.

4. Kundeninhalte, Zweckbindung und kein Modell-Training

Kunden dürfen nur Inhalte bereitstellen, zu deren Nutzung und Verarbeitung sie berechtigt sind. Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, Schadsoftware sowie Inhalte, deren Verarbeitung Rechte Dritter oder vertragliche Geheimhaltungspflichten verletzt. Der Kunde räumt Axiomify die für die vereinbarte Leistungserbringung erforderlichen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Inhalten ein.

Axiomify verarbeitet Kundeninhalte sowie daraus abgeleitete kundenbezogene Eingaben, Auszüge, Embeddings, Zwischenresultate und Ausgaben ausschließlich zur Erbringung und Absicherung der vereinbarten Leistungen für den jeweiligen Kunden. Eine Nutzung zum Training, zur Feinabstimmung, zur Evaluierung oder zur sonstigen Verbesserung allgemeiner oder kundenübergreifender KI-Modelle, Produkte oder Dienste ist ausgeschlossen.

Werden externe Modellanbieter oder sonstige Unterauftragnehmer eingesetzt, verpflichtet Axiomify diese vertraglich zu inhaltlich gleichwertigen Beschränkungen und bleibt für deren vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

Unberührt bleibt eine vorübergehende, auf das erforderliche Maß beschränkte Verarbeitung zur Gewährleistung der Sicherheit, zur Missbrauchsabwehr, zur Fehleranalyse und zur Störungsbehebung; eine Nutzung zu den vorstehend ausgeschlossenen Zwecken ist auch dabei unzulässig. Einzelheiten zu Zugriff, Speicherung und Löschung ergeben sich aus dem jeweiligen Vertragspaket und, soweit personenbezogene Daten betroffen sind, aus der Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

5. Zulässige Nutzung

Untersagt sind unbefugte Zugriffe, die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, schädliche oder missbräuchliche Nutzung, nicht autorisiertes automatisiertes Auslesen sowie die Nutzung als alleinige Grundlage für automatisierte Entscheidungen über natürliche Personen mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung.

6. Nutzungs- und Schutzrechte, Nutzung von Reports

Rechte an Plattform, Software, Methodik, Taxonomien, Templates und allgemeinen Auswertungslogiken verbleiben bei Axiomify beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.

Der Kunde erhält an den für ihn erzeugten Reports und Arbeitsartefakten ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht, diese für eigene interne Geschäfts-, Governance-, Risiko-, Compliance-, Prüf- und Aufsichtszwecke zu speichern, zu vervielfältigen, intern zu kommentieren und in interne Arbeits- und Entscheidungsunterlagen zu übernehmen.

Der Kunde darf Reports und Arbeitsartefakte oder erforderliche Auszüge daraus zu diesen Zwecken weitergeben an: zuständige Aufsichts-, Regulierungs- und Abwicklungsbehörden sowie Gerichte; Abschlussprüfer, interne Prüfer und sonstige unabhängige Prüfer; berufsrechtlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtete Rechts- und sonstige Berater sowie Dienstleister, die den Kunden bei Governance, Risiko, Compliance, Prüfung oder Vendor-Management unterstützen; mit dem Kunden verbundene Unternehmen im Sinne des § 189a Z 8 UGB; sowie den jeweils überprüften Anbieter, soweit dies zur Validierung, Klärung oder Behebung von Feststellungen erforderlich ist.

Empfänger erwerben dadurch keine eigenständigen Rechte an Plattform, Methodik, Taxonomien, Templates oder allgemeinen Auswertungslogiken; eine weitere Offenlegung durch freiwillig einbezogene Empfänger ist nur zulässig, soweit sie für den genannten Zweck erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine öffentliche oder entgeltliche Weitergabe an Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Ergänzende oder abweichende Regelungen der jeweiligen Leistungsvereinbarung gehen vor.

7. Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten, als vertraulich gekennzeichneten oder nach Art und Umständen erkennbar vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei — einschließlich Kundeninhalten, Analyseergebnissen, Sicherheitsinformationen und Vertragskonditionen — vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrags.

Die Parteien schützen vertrauliche Informationen mindestens mit derselben Sorgfalt, die sie für eigene Informationen vergleichbarer Sensibilität anwenden, jedenfalls aber mit angemessenen und dem jeweiligen Schutzbedarf entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Nicht als vertraulich gelten Informationen, soweit die empfangende Partei nachweist, dass sie ihr bereits vor der Offenlegung rechtmäßig bekannt waren, ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt sind oder werden, von einem berechtigten Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht erlangt wurden oder unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt wurden.

Offenlegungen sind im erforderlichen Umfang zulässig gegenüber Organen, Beschäftigten, verbundenen Unternehmen, Beratern, Prüfern und Unterauftragnehmern, die die Informationen für die Vertragsdurchführung benötigen und einer mindestens gleichwertigen Vertraulichkeitspflicht unterliegen, sowie in den nach Ziffer 6 ausdrücklich zugelassenen Fällen.

Soweit eine gesetzliche, behördliche oder gerichtliche Pflicht zur Offenlegung besteht, darf die betroffene Partei die erforderlichen Informationen offenlegen. Sie informiert die andere Partei darüber vorab, soweit dies rechtlich zulässig ist, beschränkt die Offenlegung auf den erforderlichen Umfang und unterstützt angemessene Schutzmaßnahmen.

Die Verpflichtungen bestehen für fünf Jahre nach Vertragsende fort. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 26b UWG, Kundeninhalte, personenbezogene Daten sowie Informationen, die gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen oder berufsrechtlichen Geheimhaltungspflichten unterliegen, gelten sie so lange fort, wie der entsprechende Schutz oder die betreffende Verpflichtung besteht.

8. Verfügbarkeit und Weiterentwicklung

Axiomify betreibt die vereinbarten Leistungen mit angemessener kaufmännischer Sorgfalt. Bestimmte Verfügbarkeiten, Reaktionszeiten oder Service Levels gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Funktionen können weiterentwickelt oder ersetzt werden, sofern die vertragswesentliche Nutzbarkeit dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

9. Änderungen dieser Bedingungen

Axiomify kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft aus sachlich gerechtfertigten Gründen ändern. Solche Gründe sind insbesondere Änderungen zwingender gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen, erforderliche Anpassungen zur Sicherheit oder Missbrauchsabwehr, notwendige technische oder organisatorische Weiterentwicklungen sowie die Beseitigung von Regelungslücken oder Unklarheiten. Änderungen müssen für den Kunden zumutbar sein und dürfen das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht unangemessen beeinträchtigen.

Änderungen werden dem Kunden mindestens 60 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt, unter Hervorhebung der geänderten Regelungen, ihrer Gründe und ihrer wesentlichen Auswirkungen.

Vereinbarte Hauptleistungen, Preise, Haftungsregelungen, Zweckbindungs- und Trainingsausschluss-Zusagen, Vertraulichkeitsregelungen, Audit- und Zugangsrechte, Datenstandorte sowie Exit-, Export- und Löschungsrechte werden nicht auf Grundlage dieses allgemeinen Änderungsrechts wesentlich nachteilig geändert; solche Änderungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung oder richten sich nach einem gesondert vereinbarten Änderungs-, Genehmigungs- oder Widerspruchsverfahren.

Beeinträchtigt eine sonst zulässige Änderung die Rechtsposition des Kunden wesentlich nachteilig, kann der Kunde den betroffenen Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung mit Wirkung zum Änderungszeitpunkt kostenfrei außerordentlich kündigen; darauf wird in der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen.

Eine Änderung gilt nicht allein deshalb als angenommen, weil der Kunde nicht widerspricht. Gesonderte Änderungs-, Genehmigungs- und Widerspruchsverfahren in der Leistungsvereinbarung, der Auftragsverarbeitungsvereinbarung oder regulatorischen Vertragsanlagen gehen dieser Ziffer vor.

10. Preise, Laufzeit und Beendigung

Preise, Zahlungsbedingungen, Leistungsgrenzen, Laufzeit und Kündigung richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder der jeweiligen Leistungsvereinbarung. Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich anwendbaren Umsatzsteuer.

11. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Axiomify garantiert weder die Fehlerfreiheit automatisierter Ergebnisse noch die Vollständigkeit oder dauerhafte Verfügbarkeit externer Quellen.

12. Haftung

Axiomify haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Personenschäden sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz).

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Axiomify ausschließlich für Schäden aus der Verletzung solcher Leistungspflichten, die in der jeweiligen Leistungsvereinbarung ausdrücklich als wesentlich bezeichnet sind. Eine betragsmäßige Begrenzung dieser Haftung gilt, wenn und soweit Haftungshöchstbetrag, Bemessung, zeitliche Aggregation und Anwendungsbereich in der jeweiligen Leistungsvereinbarung festgelegt sind.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit — ausgenommen Personenschäden — ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Diese Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Axiomify.

13. Auftragsverarbeitung und regulatorische Vertragsbestandteile

Für Leistungen, die eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden umfassen, wird eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Regelungen zu Subunternehmern, Kontroll- und Auditrechten, Informationspflichten sowie die für Finanzunternehmen relevanten vertraglichen Bestimmungen nach der Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) sind Teil des jeweiligen Vertragspakets. Vertragliche Regelungen zum Wechsel des Datenverarbeitungsdienstes nach Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) sind Bestandteil der jeweiligen Leistungsvereinbarung; Wechselentgelte im Sinne von Art. 29 der Verordnung (EU) 2023/2854 werden nicht erhoben.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das für 1010 Wien sachlich zuständige Gericht, soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.

Fragen zu diesen Bedingungen richten Sie bitte an welcome@axiomify.eu.

Version 1.0 · gültig ab 12. August 2026

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Evidence Intelligence für Vendor Due Diligence.

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